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Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 52 vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung auch nachgewiesen haben. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb des Turmdrehkranes (Obendreher) erforderlich sind und schließt mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises ab. Dieser Lehrgang ist auch für kabinengesteuerte Brückenkrane geeignet.
Theorie:
Praxis:
Lehrgangsbeginn | Monatlich |
Lehrgangsdauer | 5 Tage |
Gesamtstunden | 45 UE1 |
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag |
9 UE1 |
Voraussetzungen |
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Abschluss |
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Leistungen |
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Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten |
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Schulungsort |
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1 UE=Unterrichteinheit 45 Minuten